Single European Payment Area (SEPA)

Mit Single European Payment Area, kurz SEPA, meint man den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum als integrierten Markt für Massenzahlungen, innerhalb dessen bargeldlose Euro-Zahlungstransaktionen (Überweisungen, Lastschriften, etc.) standardisiert und einheitlich abgewickelt werden können, d.h. es gibt im Euroraum keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Mit Hilfe des SEPA haben die Kunden die Möglichkeit, bargeldlose Zahlungen in Euro über ein einziges Bankkonto und durch einheitliche Zahlungsinstrumente an jeden Begünstigten im gesamten Euroraum durchzuführen. Die Regelungen für diese Zahlungen wurden durch den extra dafür gegründeten European Payments Council (EPC) erarbeitet.

Die paneuropäischen Zahlungsinstrumente (SEPA-Zahlungen), die der Kunde nutzen kann, sind:

•    SEPA-Überweisung
•    SEPA-Lastschrift
•    SEPA-Kartenzahlung
 
Vorteile, die der SEPA mit sich bringt, sind vor Allem:

•    schnellere  Zahlungsabwicklung (Überweisungen max. drei Bankgeschäftstage)
•    elektronische Rechnungsstellung
•    Zuordnung Bank Identifier Code, kurz BIC, an Hand International Bank Account Number, kurz IBAN
•    grenzüberschreitende Zahlungen via Online-Banking
•    keine Betragsbegrenzung bei Überweisungen
etc.

Die SEPA-Instrumente sind seit dem 1. Januar 2008 verfügbar und müssen von den Kreditinstituten bereits angeboten werden. Bis Ende 2010 soll der SEPA endgültig abgeschlossen und vollwertig funktionstüchtig sein.

Den rechtlichen Rahmen des SEPA bildet die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, die am 1. Dezember 2005 durch die Europäische Kommission vorgeschlagen wurde. Bis zum 1. November 2009 ist sie in nationales Recht umzusetzen. Länder, die am Single European Payment Area teilnehmen, sind:

•    alle 27 Mitglieder der Europäischen Union (EU)
•    Island
•    Liechtenstein
•    NorwegenSchweiz
•    Monaco

 
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