Sicherheitenmarge

Als Sicherheitenmarge gilt eine Risikokontrollmaßnahme der Europäischen Zentralbank (EZB) im Rahmen von befristeten Transaktionen. Dabei werden die Geschäftspartner verpflichtet, Sicherheiten zur Verfügung zu stellen. Der Wert dieser Sicherheiten muss in Höhe des gewährten Kredits zuzüglich des Wertes der Sicherheiten liegen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Sicherheitenmargen werden durch die Europäische Zentralbank gestaffelt. Die Staffelung erfolgt in Abhängigkeit von der Dauer der Kreditgewährung, die mit einer Transaktion verbunden ist. Sie soll größere gewährte Kredite absichern und die Banken vor größerem Kreditausfall schützen.

Der Gläubiger schließt dabei mit der EZB einen Sicherungsvertrag ab, durch den er sich verpflichtet, nur im Falle einer Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Schuldners davon Gebrauch zu machen. Der Schuldner muss dem Gläubiger vertrauen, dass dieser diese Vereinbarung tatsächlich einhält.

Nachdem der gesamte Kredit abgewickelt wurde, können die entsprechenden Sicherheiten sofort für die Unterlegung eines neuen Kredites genutzt werden. Durch seinen Rückgewährungsanspruch erhält der Kreditnehmer seine Sicherheiten zurück.

 
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