Short Selling

„Short Selling“ ist die englische Bezeichnung für einen Leerverkauf. Damit definiert man eine Form der Börsenspekulation, bei dem der Verkäufer einen Rückgang des Börsenkurses eines Wertpapieres erhofft (bearish eingestellt).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich meint man mit Short Selling, dass zu einem Zeitpunkt Wertpapiere verkauft werden, die sich aber noch nicht im Besitz des Verkäufers befinden, d.h. sein Depot ist „leer“.

Da der Zeitpunkt des eigentlichen Vertragsabschlusses (Verkauf der Papiere = Verpflichtungsgeschäft) mit den Zeitpunkt der Erfüllung (Lieferung der Papiere = Erfüllungsgeschäft) zeitlich auseinander fallen können, räumt sich der Verkäufer damit die Möglichkeit ein, die basiswerte (Underlyings) zu einem späteren Zeitpunkt günstiger einzukaufen. Die Differenz zwischen dem erzielten Verkaufspreis und dem Kaufpreis für die Beschaffung der Wertpapiere stellt den Gewinn für den Verkäufer dar.

In Deutschland sind solche Leerverkäufe allerdings durch das Börsenrecht verboten worden und somit nicht zulässig.

Beispiele
- Optionsgeschäfte
- Futuregeschäfte
- Verkauf von Aktien
etc.

 
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