Segmentbindung

Eine Segmentbindung fand man in der Vergangenheit im Sektor der Aktienemissionen. Bis zum Jahre 2002 existierte in Deutschland die Vorschrift, dass der Emittent einer Aktie sich für ein einziges Marktsegment entscheiden muss, an dem die Aktie gehandelt wird. Dabei hatte der Emittent die Wahl zwischen dem amtlichen Markt, dem Freiverkehr und dem geregelten Markt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Seit dem Jahre 2002 besteht diese Regelung nicht mehr. Inzwischen darf eine bestimmte Aktie auch an mehreren Marktsegmenten gehandelt werden, wobei inzwischen die Auswahl nur noch zwischen den Freiverkehr und dem regulierten Markt (amtlicher + geregelter Markt) getroffen werden kann.

Durch die Aufhebung der Vorschrift, dass eine Aktie nur an einem bestimmten Marktsegment gehandelt werden darf, ist es nun möglich, einen wesentlich größeren Interessentenkreis oder Käuferkreis anzusprechen. Die Aufhebung dieser Segmentbindung ist damit ein großer Vorteil für die Emittenten. Sie können frei wählen, in welchen Marktsegmenten sie ihre Aktien platzieren wollen. Dadurch sind Emittenten flexibler und haben mehr Möglichkeiten, Ertrag aus ihren Aktien zu erzielen.

 
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