Schwankungsmarge

Unter einer Schwankungsmarge versteht man den Rahmen, innerhalb dem der Wert der Sicherheiten während der gesamten Laufzeit einer liquiditätszuführenden Transaktion bleiben muss. Diese Regelung stammt von der Europäischen Zentralbank (EZB).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der Marktpreis dieser Sicherheiten wird in regelmäßigen Abständen neu ermittelt. Da sich der Markt ständig verändert, kann sich die Überprüfung durchaus lohnen. Sinkt der Marktpreis der Sicherheiten so stark, dass sich dieser nicht mehr im Rahmen der Schwankungsmarge befindet, müssen die Geschäftspartner für zusätzliche Sicherheiten sorgen. Dies können

- Barmittel,
- Immobilien oder
- andere geeignete Wertgegenstände

sein. Im entgegengesetzten Fall, wenn der neu ermittelte Marktpreis der geleisteten Sicherheiten die Schwankungsmarge übersteigen sollte, erstattet die Zentralbank den Geschäftspartnern die überschüssigen Mittel zurück. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art der Sicherheiten es sich handelt. Es werden sowohl Barmittel als auch andere Wertgegenstände erstattet.

Die Einhaltung dieser Schwankungsmarge gewährt Sicherheit für beide Parteien. Die Schwankungsmarge wird in Fachkreisen auch als „Variation Margin“ bezeichnet. Würde es die Schwankungsmarge nicht geben, wäre in vielen Fällen eine Absicherung der gewährten Darlehen nicht gewährleistet. Die Kreditinstitute hätten mit wesentlich mehr Ausfällen zu kämpfen. Durch die regelmäßige Überprüfung der Sicherheitswerte erfolgt eine ständige Anpassung an die aktuelle Marktsituation, sodass die Darlehenssumme stets vollständig abgesichert ist und der Gläubiger keine Einbußen zu befürchten hat.

 
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