Schuldscheindarlehen
Ein Schuldscheindarlehen ist eine besondere Form der Kreditaufnahme im Bereich der Firmenkunden. Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, welches mit einem Schuldschein ausgestattet ist. Ebenfalls ist es in den Bereich der Industrieobligationen (Anleihen) einzuordnen.
Schuldscheindarlehen dienen großen Unternehmen der Beschaffung von langfristigem Fremdkapital für Investitionen und Umschuldungen. Daher werden in der Regel große Investitionskredite in dieser Form ausgegeben.
Die Unternehmen haben dadurch die Möglichkeit, große Darlehensbeträge zu anleiheähnlichen Konditionen herbei zu schaffen, denn Schuldscheindarlehen weisen die folgenden Ausstattungsmerkmale auf:
1. Beträge üblicherweise zwischen 1 und 100 Mio. € -> keine Begrenzung nach oben
2. Ursprungslaufzeiten von 1 und 5 Jahren (teilweise auch bis 10 Jahre)
3. Zinssätze 0,25 % bis 0,5 % über denen vergleichbarer Schuldverschreibungen
4. Besicherung in der Regel Gesamtgrundschulden
5. Rückzahlung meist in einer Summe
Der Schuldschein dient hier zwar als Beweisurkunde über eine Darlehensforderung, die Vorlage dessen ist aber zur Geltendmachung der Forderung nicht erforderlich. Grundsätzlich wird zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber ein normaler Darlehensvertrag abgeschlossen.
Der große Vorteil für die Unternehmen besteht vor allem darin, dass Emissions- und Verwaltungskosten gespart werden. Außerdem haben dadurch auch nicht-emissionsfähige Unternehmen die Möglichkeit, Fremdkapital zu anleiheähnlichen Konditionen zu beschaffen.
Allerdings ist als Nachteil zu sehen, dass die Tilgung üblicherweise nicht vorzeitig möglich ist (keine Sondertilgung). Außerdem ist hier eine höhere Zinsbelastung als bei der Emission von Anleihen zu verzeichnen, die aber durch die Kosteneinsparung reguliert wird.
Der Kreditgeber refinanziert sich, indem er Teilbeträge an andere Kreditgeber (in der Regel Kapitalsammelstellen) abtritt. Dies muss aber im Darlehensvertrag vereinbart sein.