Rückkaufvereinbarung

Rückkaufvereinbarungen nennt man auch Repogeschäfte oder kurz Repos (engl.: Repurchase Operation bzw. Repurchase Agreement). Darunter ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen 2 Parteien zu verstehen, bei der ein Kauf von Vermögenswerten mit gleichzeitiger Berechtigung und Verpflichtung des Verkäufers zum Rückkauf dieser Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart wird.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In Regel handelt es sich bei den gehandelten Vermögenswerten um Wertpapiere, sodass man auch von echten Wertpapierpensionsgeschäften spricht. Der Verkäufer überlässt dem Käufer über eine vereinbarte Laufzeit bestimmte Finanztitel und verpflichtet sich, diese zu einem Termin in der Zukunft zurückzukaufen. Der Rückkauftag (Repurchase Date) kann entweder vorher vertraglich vereinbart oder individuell bzw. später festgelegt werden. Der Pensionsnehmer verpflichtet sich, dem Pensionsgeber zum Repurchase Date identische Vermögenswerte zu übergeben.

Im Rahmen einer solchen Rückkaufvereinbarung findet man die folgenden Vertragspositionen:

A) Käufer = Kreditgeber = Pensionsnehmer
B) Verkäufer = Kreditnehmer = Pensionsgeber

Auch im Rahmen der Offenmarktpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) sind Rückkaufvereinbarungen an der Tagesordnung. Sie sind zu finden im Bereich der befristeten Transaktionen, bei denen die EZB Vermögenswerte im Rahmen eines Repos verkauft und dieses Geschäft folglich von vornherein befristet. Wie bei allen Rückkaufvereinbarungen wird auch hier ein Rücknahmepreis vereinbart, der seitens der EZB für den Rückkauf der Vermögenswerte zu zahlen ist. Für die Geschäftsbanken stellen Repos besicherte Kreditaufnahmen dar. Als Vermögenswert dient in der Regel Zentralbankgeld, das als Liquidität zur Verfügung gestellt wird. Als Besicherung des Geschäfts dienen entsprechende Wertpapiere. Diese Form der Rückkaufvereinbarung nennt man auch General Collateral Repo. Werden als Vermögenswerte hingegen Wertpapiere gehandelt, dann spricht man auch von Special Collateral Repos.

 
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