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Rohstoffhandelsfinanzierung

Die Rohstoffhandelsfinanzierungen sind eher bekannt als Commodities Finance, kurz CF. Im Rahmen von Basel II zählen sie in den Bereich der Spezialfinanzierungen der Finanzinstitute und lassen sich definieren als „(…) strukturierte kurzfristige Kredite zur Finanzierung von Vorräten, Lagerbeständen oder Forderungen aus börsengehandelten Rohstoffen (z.B. Rohöl, Metallen oder Agrarprodukten) (…)“.

Die Rückzahlung der Finanzierung erfolgt aus den Erlösen des Verkaufs der finanzierten Ware. Eine Begleichung der Forderung seitens des Kreditnehmers aus anderen Quellen ist hier üblicherweise nicht möglich. Ein solcher Fall tritt vor Allem dann auf, wenn der Schuldner beispielsweise keine anderen Geschäfte tätigt und demzufolge auch in seiner Bilanz keine weiteren Aktiva-Positionen ausweisen kann.

Rohstoffhandelsfinanzierungen als strukturierte Finanzierungen sollen vorrangig die verhältnismäßig geringe Bonität des Kreditnehmers ausgleichen, denn sie stellt auf die folgenden Faktoren ab:

•    Kostendeckung durch den Verkauf der Rohstoffe
•    Fähigkeiten des Kreditgebers zur Strukturierung der Transaktion

Die Bonität des Kreditnehmers bleibt dieser Finanzierungsvariante folglich außen vor. Als Sicherheit für die Kredite dienen die Werte der Rohstoffe.

Im Basel-II-Papier sind für Rohstoffhandelsfinanzierungen die folgenden Rating-Kategorien festgeschrieben:

1. Sehr gut
a) Finanzkraft
•    Überdeckung durch Besicherung = hoch

b) politische und rechtliche Rahmenbedingungen
•    Länderrisiko nicht vorhanden
•    ausgezeichnete „Offshore-Mechanismen“
•    strategischer Rohstoff
•    erstklassiger Käufer

c) Merkmale des Finanzierungsobjektes
•    Ware an Börsen gehandelt
•    Warenabsicherung mit Futures oder außerbörslichen Instrumenten
•    Ware nicht schadenanfällig

d) Stärke des Händlers
•    ausgezeichnet, gemessen an Handelsphilosophie und Risiken

2. Gut
a) Finanzkraft
•    Überdeckung durch Besicherung = gut

b) politische und rechtliche Rahmenbedingungen
•    begrenztes Länderrisiko
•    „Offshore-Mechanismen“
•    strategischer Rohstoff
•    starker Käufer

c) Merkmale des Finanzierungsobjektes
•    Ware an Börsen gehandelt
•    Absicherung mit außerbörslichen Instrumenten
•    Ware nicht schadenanfällig

d) Stärke des Händlers
•    gut

3. Mittel
a) Finanzkraft
•    Überdeckung durch Besicherung = zufriedenstellend

b) politische und rechtliche Rahmenbedingungen
•    Länderrisiko vorhanden
•    „Offshore-Mechanismen“
•    wenig strategischer Rohstoff
•    akzeptabler Käufer

c) Merkmale des Finanzierungsobjektes
•    Ware nicht an Börsen gehandelt, aber liquide
•    Unsicherheit bezüglich der Absicherungsmöglichkeiten
•    Ware nicht schadenanfällig

d) Stärke des Händlers
•    angemessen

4. Schwach
a) Finanzkraft
•    Überdeckung durch Besicherung = schwach

b) politische und rechtliche Rahmenbedingungen
•    hohes Länderrisiko
•    keine „Offshore-Mechanismen“
•    nicht strategischer Rohstoff
•    schwacher Käufer

c) Merkmale des Finanzierungsobjektes
•    Ware nicht an Börsen gehandelt
•    Liquidität begrenzt wegen Marktgröße bzw. -tiefe
•    keine geeigneten Absicherungsinstrumente
•    Ware schadenanfällig

d) Stärke des Händlers
•    schwach

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