Risikotragfähigkeit

Die Risikotragfähigkeit eines Kreditinstitutes ergibt sich daraus, dass die wesentlichen Risiken des Instituts durch die Risikodeckungsmasse (tatsächlich verfügbares Kapital zur Risikoabsicherung), gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen, laufend abgedeckt sind. Dafür wird das Risikodeckungspotenzial (Verlustobergrenze bzw. maximal einzusetzendes Kapital zur Risikoabdeckung) mit dieser Komponente abgestimmt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Für die Festlegung des vorhandenen Kapitals, d.h. der Komponenten der Risikotragfähigkeit, dürfen die Institute ausschließlich freie Komponenten des Eigenkapitals verwenden. Je nach Unternehmensform entscheidet sich demnach auch die Deckungsmasse der Betriebe.

Um die Risikotragfähigkeit sicherzustellen, haben die Banken geeignete Risikosteuerungs- und -controllingprozesse einzurichten. Werden bestimmte Risiken nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen, so müssen diese festgelegt werden und eine entsprechende Begründung vorliegen. Außerdem müssen diese Risiken dennoch ausreichend in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen berücksichtigt werden.

Hinsichtlich der Beurteilung der Risikotragfähigkeit können die Kreditinstitute die für sie geeignetste Methode selbstständig wählen. Die Strategien werden dabei von der Geschäftsleitung unter Berücksichtigung der in der Geschäftsstrategie niederzulegenden Ziele und Planungen der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Risiken wesentlicher Auslagerungen.

Zudem müssen die Banken für die im Rahmen der Berechnung der Risikotragfähigkeit einbezogenen Risiken regelmäßig angemessene Szenariobetrachtungen durchführen.

Die Festlegung der Risikotragfähigkeit bildet den Rahmen für die optimale Risikosteuerung und damit das Risikomanagements der Institute. Sie gibt Aussage darüber, in welchem Umfang eine Bank sich überhaupt die Übernahme von Risiken leisten kann.

 
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