Risikomarge

Die Risikomarge ist auch bekannt als der erwartete Verlust (engl.: Expected Loss, kurz EL) aus risikobehafteten Geschäften (z.B. Kreditgeschäften). Sie entspricht also den erwarteten Risikokosten, d.h. dem Standardrisikokostensatz (auch Standard-Risikokostensatz geschrieben). Die Risikomarge ergibt sich dabei sowohl aus Erfahrungs- als auch Erwartungswerten der Unternehmen und Kreditinstitute aus Ausfällen (z.B. Kreditausfällen) und statistischen Wahrscheinlichkeiten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Risikomarge wird in den Preis für das Geschäft (z.B. Kreditzinsen für ein Darlehen) mit einkalkuliert (Risikoaufschlag) und demzufolge verursachergerecht auf den Kunden abgewälzt. Die Kosten werden also aus den Erlösen des Geschäfts erwirtschaftet. Dabei müssen die risikobehafteten Geschäfte in entsprechende Risikoklassen eingestuft werden. Schließlich ermittelt das Unternehmen für jede einzelne Klasse die Risikomarge in der Regel unter Nutzung der folgenden Formel:

Risikomarge = Ausfallwahrscheinlichkeit * Verlustquote

Ausfallwahrscheinlichkeit
= engl.: Probability of Default, kurz PD
Sie gibt die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls des oder der Schuldner an

Verlustquote
= engl.: Loss Given Default, kurz LGD
Sie zeigt die Quote bei Ausfall an

Oftmals wird auch die erwartete Höhe der Forderung zum Zeitpunkt des Ausfalls (engl.: Exposure at Default, kurz EoD) mit einbezogen. Dadurch erhält man anstelle einer relativen Risikomarge eine absolute Größe. Das die erwarteten Verluste von Geschäften bereits auf Durchschnittswerten basieren, handelt es sich auch bei der Risikomarge um einen Durchschnittswert.

 
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