Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung, kurz RSV (auch Restkreditversicherung genannt) ist eine spezielle Versicherung für den Kreditnehmer und dessen Familienangehörigen zur Absicherung der Zahlungsverpflichtung aus dem Kreditvertrag im Falle des Todes, der Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit (Versicherungsfall) des Schuldners. Sie wird üblicherweise mit Abschluss eines Kreditvertrages vereinbart.
Bei der RSV schließt der Kreditnehmer oder der Kreditgeber auf Kosten des Schuldners einen Versicherungsvertrag bei einer Versicherungsgesellschaft ab. Der Vertrag läuft auf die Person des Kreditnehmers, d.h. er ist Versicherungsnehmer und versicherte Person. Mit Hilfe der Versicherungsleistung kann im Versicherungsfall die Restkreditsumme getilgt bzw. die noch ausstehenden Raten übernommen werden.
Für diese Leistung hat der Kredit- sowie Versicherungsnehmer einen entsprechenden Versicherungsbeitrag zu zahlen, der bei Krediten in die zu leistende Kreditrate mit eingerechnet wird. Basis hierfür ist der monatlich bestimmte Außenstand der RSV. Üblich sind aber im Kredit mitfinanzierte Einmalbeträge.
In der Regel tritt der Kreditnehmer einem Gruppenversicherungsvertrag des Kreditgebers bei, sodass die Restschuldversicherung nicht den gleichen Formvorschriften wie Einzelversicherungsverträge unterliegt.
Für den Kreditgeber ist die Restschuldversicherung eine typische Absicherung gegen Ausfallrisiken des Schuldners. Allerdings wird der Abschluss einer RSV dem Kreditnehmer üblicherweise freigestellt, sodass ihm die Wahl offen gelassen wird, sich gegen den Versicherungsfall abzusichern oder nicht.
Nachteile
• teilweise überteuerte Beiträge
• Gesamtkredit wird deutlich beeinflusst, da Mitfinanzierung Versicherungsbeitrag
• Beeinflussung Effektivzins (nach Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) müssen die Kosten für eine RSV in den effektiven zins mit eingerechnet werden)
• Vorhandensein einer Wartezeit (Zeit bis zu berechtigten Inanspruchnahme der Versicherung)
Vorteile
• keine Annahme- oder Gesundheitsprüfung
• Absicherung der Familienangehörigen
• Möglichkeit der Absicherung unverschuldeter Arbeitslosigkeit
Bei einer vorzeitigen Ablösung eines Kredits erstatten viele Kreditgeber die eingezahlten Beiträge wieder zurück.