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Restrisiko

Unter einem Restrisiko versteht man eine noch immer vorherrschende Unsicherheit und Gefahr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit, einem Geschäft, einer Transaktion oder einem Verfahren trotz bereits ausgeschöpfter Sicherheitsvorkehrungen und -maßnahmen. So gibt es vor Allem auf dem Finanzmarkt zahlreiche Geschäftsabwicklungen, die stets mit einem gewissen Restrisiko behaftet sind.

Grundsätzlich versuchen die Marktteilnehmer, Unternehmen und Kreditinstitute, mit einem umfassenden Risikomanagement sowie die Einrichtung entsprechender Sicherungssysteme und –maßnahmen, Risiken aus Geschäften zu kompensieren. Der Stand der Technik ist einem solchen Management in der Regel angepasst und entwickelt sich fortlaufend weiter. Allerdings muss auch angemerkt werden, dass der Stand der Wissenschaft die Vermeidung von Risiken oftmals nicht hundertprozentig realisieren lässt.

Das Restrisiko stellt aber stets ein eher geringes Risiko dar, wobei auch dies Gefahr oft zu drastischen und vor Allem auch geschäftsschädigenden Folgen führen kann. Die Kombination bestimmter Sicherungsverfahren macht es aber möglich, auch auf das Restrisiko einer Transaktion einzugehen und dieses weitgehend zu vermeiden.

Beispiel:
Absicherung von Finanztermingeschäften über Hedging
-> Durch ein solches Kurssicherungsgeschäft versuchen die Marktteilnehmer, die (Preis)Risiken aus einem Termingeschäft weitestgehend zu kompensieren. Da die Entwicklungen am Finanzmarkt aber von vielen Faktoren wie Marktumfeld, Angebot, Nachfrage, mögliche politische und außenpolitische Einflüsse etc. abhängig sind, bleibt stets ein Restrisiko einer doch sich unerwünscht verändernden Preisbewegung.

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