Reservesockel

Der Reservesockel ist die von den Kreditinstituten zusätzlich bereitgehaltene Summe an Zentralbankgeld, die über die Summe des für die täglichen Finanzgeschäfte benötigten Bargeldes hinausgeht. Man meint damit also die Reserveguthaben der Banken, die auf entsprechenden Reservekonten bei den jeweiligen nationalen Zentralbanken (Deutschland: Deutsche Bundesbank) gehalten werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der Reservesockel lässt sich in die folgenden zwei Komponenten gliedern:

1. Mindestreserve-Soll
Hier handelt es sich um die Pflichteinlage der Kreditinstitute, die sie im Rahmen der Mindestreservepflicht des Eurosystems auf einem Reservekonto bei der zuständigen nationalen Zentralbank zu halten haben. Sie ergibt sich aus der Multiplikation der Mindestreservebasis mit dem Mindestreservesatz.

Die Mindestreservebasis entspricht dabei dem Wert der reservepflichtigen Bilanzpositionen eines Kreditinstitutes. Als Mindestreservesatz hat die Europäische Zentralbank (EZB) mit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion 2 % festgesetzt (Stand: Juni 2009). Für bestimmte Geschäfte (z.B. Repogeschäfte etc.) aber gilt ein Satz von genau 0 %.

2. Reserveüberschuss
Dieser Überschuss ist das über das Mindestreserve-Soll darüber hinaus gehaltene Guthaben. Es gilt als zusätzliche Liquiditätsreserve der Institute.

Der Reservesockel wird also auf entsprechenden Reservekonten gehalten. Diese Konten bzw. Guthaben können für den täglichen Zahlungsverkehr der Kreditinstitute verwendet werden und damit mögliche Liquiditätsengpässe ausgleichen. Zu beachten ist, dass das Mindestreserve-Soll am Tagesende noch die notwendige Höhe hat und die Reserve-Vorgaben auch erfüllt sind.

Grundsätzlich wird der Reservesockel verzinst, wobei eine Zinsberechnung ausschließlich auf das Mindestreserve-Soll erfolgt, sodass der Reserveüberschuss zinslos auf den Konten liegt. Der Zinssatz richtet sich nach dem durchschnittlichen Zinssatz der EZB für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte in der Mindestreserve-Erfüllungsperiode und die Zinsgutschrift erfolgt am zweiten NZB-Geschäftstag nach Ablauf der Mindestreserve-Erfüllungsperiode, in der die Zinsen angefallen sind.

 
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