Reservekonto

Als Reservekonto bezeichnet man unter Anderem die Girokonten von Kreditinstituten bei den jeweiligen nationalen Zentralbank (Deutschland: Deutsche Bundesbank), auf denen das Mindestreserveguthaben gehalten wird. Die Institute sind verpflichtet, im Rahmen der Mindestreservevorschriften des Eurosystems mindestens ein Girokonto mit einer entsprechenden Pflichteinlage zu unterhalten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Wo das Reservekonto geführt wird, richtet sich generell nach dem Sitz des Kreditinstitutes. Hat ein Institut aber mehrere Niederlassungen in verschiedenen Mitgliedstaaten, so muss bei jeder nationalen Zentralbank der Mitgliedstaaten, wo eine entsprechende Niederlassung eingerichtet ist, ein Reservekonto für die Mindestreserveguthaben vorhanden sein. Das Mindestreserve-Soll richtet sich hier nach der Mindestreservebasis der jeweiligen Niederlassung.

Sind mehrere Niederlassungen eines Institutes innerhalb eines Mitgliedstaates vorhanden, so ist die Hauptverwaltung des Kreditinstitutes für die Haltung der gesamten Mindestreserven aller inländischen Niederlassungen des jeweiligen Instituts verantwortlich ist.

Als Reservekonto können die Banken die bereits für den Zahlungsverkehr bei der Zentralbank eingerichteten Konten verwendet werden, d.h. es muss kein separates Girokonto eröffnet werden. Die Reserveguthaben auf diesen Zahlungsverkehrskonten können demnach während des Tages für Zahlungsverkehrszwecke verwendet werden. Wichtig für die Berechnungsgrundlage des Mindestreserveguthabens ist das Reserve-Ist am Tagesende auf den Reservekonten.

Die Guthaben auf den Reservekonten werden zum durchschnittlichen Zinssatz der EZB für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte in der Mindestreserve-Erfüllungsperiode (gewichtet nach der Anzahl der Kalendertage) verzinst. Die Berechnung erfolgt nach einer spezifischen Formel. Allerdings wird nur das Soll verzinst und nicht die Guthaben, die die verpflichtende Mindestreserve übersteigen. Die Gutschrift der Zinsen auf dem Reservekonto erfolgt am zweiten NZB-Geschäftstag nach Ablauf der Mindestreserve-Erfüllungsperiode, in der die Zinsen angefallen sind.

 
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