Reserveguthaben

Mit Reserveguthaben meint man das Mindestreserveguthaben der Kreditinstitute auf ihren Girokonten bei der jeweiligen nationalen Zentralbank (Deutschland: Deutsche Bundesbank) im Rahmen der Mindestreservevorschriften und -pflichten des Eurosystems. Hinsichtlich dieser Guthaben gibt es entsprechende Regelungen, die die Institute beachten müssen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Europäische Zentralbank (EZB) verpflichtet alle Kreditinstitute, eine Pflichteinlage bei den Zentralbanken zu halten. Das verpflichtende Reserveguthaben (auch Mindestreserve-Soll genannt) ergibt sich dabei aus der Mindestreservebasis und dem Mindestreservesatz.

Mindestreservebasis
= Gesamtwert aller reservepflichtigen Bilanzpositionen (Verbindlichkeiten) eines Institutes

Dazu gehören:

1. Einlagen einschließlich
•    täglich fälliger Einlagen,
•    Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von bis zu 2 Jahren und
•    Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von bis zu 2 Jahren

2. Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren (einschließlich Geldmarktpapieren)

3. Einlagen einschließlich
•    Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von über 2 Jahren und
•    Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von über 2 Jahren

4. Schuldverschreibungen mit einer Ursprungslaufzeit von über 2 Jahren

5. Repogeschäfte

Mindestreservesatz
= prozentualer von der EZB festgelegter Satz (stets größer als Null)

Der Satz wurde mit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion auf 2 % festgelegt (Stand: Juni 2009). Für bestimmte Geschäfte ist allerdings in Satz von genau 0 % angesetzt. Zu diesen Geschäften gehören:

•    Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von über 2 Jahren
•    Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von über 2 Jahren
•    Schuldverschreibungen mit einer Ursprungslaufzeit von über 2 Jahren
•    Repogeschäfte

Multipliziert man die Mindestreservebasis mit dem jeweiligen Mindestreservesatz, erhält man des Mindestrerserve-Soll, also das Mindestguthaben, dass die Kreditinstitute auf den Konten bei der Zentralbank halten müssen. Hier gibt es aber noch die Besonderheit der Durchschnittserfüllung, d.h. die Reservepflicht wird auch mit einem durchschnittlichen Kalendertagesendguthaben auf den Reservekonten innerhalb einer Mindestreserve-Erfüllungsperiode entsprechend des Mindestreserve-Solls erfüllt.

Das Reserveguthaben wird mit dem durchschnittlichen Zinssatz der EZB für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte in der Mindestreserve-Erfüllungsperiode verzinst. Die Zinsgutschrift erfolgt schließlich am zweiten NZB-Geschäftstag nach Ablauf der Mindestreserve-Erfüllungsperiode, in der die Zinsen angefallen sind. Allerdings wird nur das Reserve-Soll verzinst, d.h. diesen Betrag übersteigende Guthaben unterliegen keiner Verzinsung.

 
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