Repräsentanz

Eine Repräsentanz ist eine Einrichtung eines Unternehmens oder eines Institutes, die für die Kontaktaufnahme und -pflege mit (potenziellen) Kunden sowie die Geschäftsanbahnung mit Interessenten verantwortlich ist. Sie können sowohl im Inland als auch im Ausland (vor Allem bei international tätigen Unternehmen) errichtet werden und sind als eine repräsentative Unternehmensvertretung zu sehen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bezüglich der Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland hat das Kreditwesengesetz (KWG) einige Regelungen festgehalten, die bei der Errichtung oder Fortführung einer Repräsentanz eines ausländischen Institutes im Inland beachtet werden müssen. So dürfen Repräsentanzen in Deutschland nur dann errichtet oder fortgeführt werden, wenn das Institut in seinem Herkunftsland auch Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen darf und zudem in diesem Land auch seine Hauptverwaltung hat. Es muss die Absicht zur Errichtung einer solchen Einrichtung bestehen, die wiederum der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank unverzüglich anzuzeigen ist. Den Eingang der Absichtsanzeige bestätigt die BaFin schriftlich. Die Repräsentanz und ihre Leiter darf ihre Tätigkeit erst dann aufnehmen, wenn die Bestätigung der BaFin auch beim Institut eingegangen ist. Sollte eine Repräsentanz geschlossen oder verlegt werden, muss dies ebenfalls der BaFin und der Deutschen Bundesbank unverzüglich angezeigt werden.

Die Ausstattung einer solchen Einrichtung ist knapp gehalten. Sie soll das Unternehmen transparent repräsentieren und bietet entsprechende Ansprechpartner, die auch die Sprache des Gastlandes sowie die des Herkunftslandes des Unternehmens sprechen. Sie sind für die Kundenpflege und den Kundenkontakt zuständig, aber nicht für den direkten Vertragsabschluss. Sie sollen ausschließlich das kundeninteresse wecken und fördern.

 
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