Rentenwert

Der Begriff „Rentenwerte“ ist eine Sammelbezeichnung für alle üblicherweise festverzinslichen Wertpapiere, wobei teilweise auch die variabel verzinslichen Werte hier mit einbezogen werden. Demnach ist ein Rentenwert einfach ein Synonym für Anleihen oder Schuldverschreibungen am Wertpapiermarkt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Rentenwerte lauten entweder auf einen Inhaber (anonym) oder auf eine namentlich genannte Person. Sie verbriefen grundsätzlich einen schuldrechtlichen Anspruch aus einer Darlehensgewährung an den Ausgeber der Papiere (Emittent wie öffentliche Hand, Geschäftsbanken, Realkreditinstitute, Spezialkreditinstitute etc.). Die Zinsen können dabei auf zwei verschiedenen Wegen gezahlt werden:

1. Rentenwerte mit Zinsschein (Kupon)
= Kuponanleihe

Die Zinsen erhält man gegen Vorlage des Kupons immer für die zurückliegende Zinsperiode. Die Termine stehen fest, sodass eine laufende Zinszahlung statt findet.

2. Rentenwerte ohne Zinsschein
= Nullkuponanleihe

Der Inhaber der Rentenwerte erhält keinen Kupon, denn der Zinsertrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Emissionspreis und dem Rückzahlungsbetrag. Handelt es sich um abgezinste Rentenwerte, dann erwirbt der Anleger dieses Papier unter dem Nennwert und verkauft es zum Nennwert. Bei aufgezinsten Papieren hingegen wird zum Nennwert erworben und über diesem zurückgezahlt.

Generell sind die Rentenwerte fest verzinst, d.h. der Zinssatz wird in den Anleihebedingungen für die gesamte Laufzeit festgelegt. Dabei kann es vorkommen, dass der Zinssatz sich im Laufe der Zeit erhöht. Dann handelt es sich um sogenannte Stufenzinsanleihen. Ist der Rentenwert mit einer variablen Verzinsung ausgestattet, bezeichnet man diesen als Floating Rate Note. Hier findet eine laufende Anpassung der Zinsen an einen Referenzzinssatz wie den Euribor statt.

Der Handel von Rentenwerten findet an der Effektenbörse statt, sodass sie beliebig ge- und verkauft werden können. Zu beachten ist hier stets der aktuelle Kurswert.

Der Begriff „Rentenwert“ hat aber neben dieser auch noch eine andere Bedeutung. Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung wird im sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) der aktuelle Rentenwert definiert und festgeschrieben. Demnach handelt es sich um den Betrag, „(…) der einer monatlichen Rente wegen Alters der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind.“ Für den 30. Juni 2005 wurde er auf 26,13 Euro festgesetzt. Dieser verändert sich jährlich zum 01. Juli durch die Vervielfältigung des Wertes um die folgenden Faktoren:

•    Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer
•    Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung
•    Nachhaltigkeitsfaktor

 
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