Rembourskredit

Der Rembourskredit wird in die Riege der kurzfristigen Außenhandelsfinanzierungen mittels Importkredite eingestuft. Darunter sind Akzeptkredite ausländischer Kreditinstitute zu verstehen. Hierbei akzeptiert die Bank des Exporteurs oder eine dritte Bank (Remboursbank) auf der Basis eines Dokumentenakkreditivs im Auftrag und für Rechnung der Bank des Importeurs eine Tratte (ein noch nicht vom Schuldner unterschriebener Wechsel) des Exporteurs gegen Einreichung der akkreditivgemäßen Dokumente.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Sobald ein Kreditinstitut eine Tratte des Exporteurs akzeptiert, erhält dieser eine Garantie über die Bezahlung der Ware durch den Importeur.

Der grundsätzliche Ablauf eines Rembourskredites sieht dabei wie folgt aus:

1. Kaufvertrag über Ware zwischen Importeur und Exporteur
2. Rembourskreditvertrag zwischen Importeur und seiner Bank
3. Akkreditivaustrag des Importeurs an seine Bank (= eröffnende Bank)
4. Akkreditivhinauslegung zwischen der Importeurbank und der Exporteurbank oder einer dritten Bank (Remboursbank)
5. Avisierung des Akkreditivs an den Exporteur (Benachrichtigung)
6. Einreichung der Tratte und der Akkreditivdokumente an Remboursbank
7. Akzeptierung der Tratte und der Dokumente durch Remboursbank
8. Ankauf der Tratte durch Remboursbank vom Exporteur
9. Abdeckung des Kredites bei Fälligkeit
10. Weiterleitung des Akzeptgegenwertes von Importeurbank an Remboursbank

Bei einem Rembourskredit ist zu beachten, dass dieser im Auftrag der Bank des Importeurs gewährt wird. Daher muss für die Bank auch eine entsprechende Kreditlinie bei der Remboursbank eingeräumt sein, damit die Exporteurbank nicht auf eigene Mittel greifen muss. Da also die Importeurbank auf die eigene Kreditlinie zurückgreifen muss, werden Rembourskredite in der Regel auch nur an erstklassige Kunden mit guter Bonität und ausschließlich zur Abwicklung kurzfristiger Importgeschäfte gewährt, um die Kreditkosten gering zu halten.

 
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