Referenzzinssatz

Ein Referenzzinssatz (auch Referenz-Zinssatz geschrieben) ist ein Bezugszins für andere Zinssätze. Er ist in der Regel kurz- bis mittelfristig gestaltet und als eine repräsentative Größe zu sehen. Sobald Veränderungen beim Referenzzinssatz vorzufinden sind, passen sich üblicherweise auch die bezugnehmenden Sätze an diese Änderungen an.

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Die Änderungen des Referenzzinssatzes resultieren wiederum in der Regel aus den geänderten Marktgegebenheiten und -bedingungen. Sie werden üblicherweise von einer Höheren Instanz ermittelt und veröffentlicht.

Beispiele:
•    Euribor (European Interbank Offered Rate)
•    Libor (London Interbank Offered Rate)
•    Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
etc.

 
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