Referenzwährung
Die Referenzwährung ist eine Bezugs- und Vergleichswährung. Sie wird entweder als Vergleichsbasis für eine andere Währung eines Landes herangezogen oder stellt jene Währung dar, in der ein Vertrag, eine Schuld oder eine Verbindlichkeit beglichen wird. Gleichzeitig ist die Referenzwährung jene Währung, in der ein Wirtschaftssubjekt denkt und rechnet.
Situations-Beispiele:
1. Währung, auf die sich ein Optionsvertrag oder ein sonstiger Finanzvertrag bezieht, d.h. in der die vereinbarten Zahlungen (Kapitalbeträge, Tilgungsbeträge etc.) durchgeführt werden
2. Währung, mit der ein Wirtschaftssubjekt zahlt
3. Währung, in der Fonds beispielsweise aus unterschiedlichen Ländern mit verschiedenen Währungen verglichen wird
etc.