Referenzaktiva

Als ein Referenzaktiva (auch Referenzaktivum genannt) bezeichnet man ein Bezugsbündel verschiedener Vermögenswerte (z.B. Anleihe, Indexwerte, Aktien, Währungen, Zinssätze, oder auch andere Finanzderivate etc.), die als Bezugsgröße für ein oder mehrere Finanzwert(e) dienen.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Vor Allem im Bereich der Finanzderivate kommen Referenzaktiva vor. Hier wird einer Portfolio an Vermögens- oder Forderungswerten oder die mit diesem Portfolio verbunden Risiken gegen Zahlung einer Prämie auf eine andere Partei übertragen, die gleichzeitig der Sicherungsgeber für die übertragende Partei ist.

Beispiel:

Eine Bank transferiert Ausfallrisiken aus einem Kreditporfolio an eine Zweckgesellschaft und gliedert damit die Gefahr aus, sodass sie als Sicherungsnehmer auftritt.

Das Geschäft, bei dem ein Referenzaktiva eingesetzt wird, nennt man auch Referenzgeschäft.

 
  • WhatsApp