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Rechnungslegung, waghalsige

Unter einer waghalsigen Rechnungslegung versteht man die willkürliche und in der Regel beabsichtigte Unterbewertung von Risiken in einem Unternehmen und der damit verbundenen risikoreichen aber formal richtigen Aufstellung des Jahresabschlusses, speziell der Bilanz.

Die Risikopositionen werden bei einer waghalsigen Rechnungslegung also grenzwertig unterbewertet und können zu drastischen Folgen führen, da es beispielsweise bei Banken zu enormen Kreditausfällen kommen kann. Eine solche Vorgehensweise kommt einem Betrug nahe und kann strafrechtlich verfolgt werden.

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