Realsicherheit

Eine Realsicherheit ist eine Möglichkeit der Kreditsicherung, bei der das Darlehen gegen die Bestellung dinglicher Rechte für den Kapitalgeber abgesichert wird. Das bedeutet, dass der Kredit gebenden Bank Rechte an Vermögensgegenständen des Kreditnehmers übertragen werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei einer solchen Realsicherheit hat der Kreditgeber im Falle eines Zahlungsverzuges des Kreditnehmers einen bevorrechtigten Anspruch auf die bestellte Sicherheit, d.h. er kann auf das Sicherungsobjekt zugreifen und beispielsweise durch den Verkauf dessen die Darlehensforderung ganz oder teilweise begleichen. In manchen Fällen hat der Kreditgeber zusätzlich auch Zugriffsrechte auf das weitere Vermögen des Schuldners, wobei hier kein Vorrecht gegenüber anderen Gläubigern besteht.

Zu den Realsicherheiten zählen beispielsweise:

•    Zession

-> Abtretung von Forderungen und Rechten
Beispiele:
- Forderungen aus Warenlieferungen
- Lohn- und Gehaltsforderungen
- Forderungen aus Sparguthaben
- Forderungen aus Mietverhältnissen
etc.

•    Sicherungsübereignung

 -> Übereignung von beweglichen Sachen
Beispiele:
- Kraftfahrzeuge
- Maschinen
- Eirichtungsgegenstände
etc.

•    Pfandrecht
-> Verpfändung von Forderungen und anderen Rechten
Beispiele:
- Forderungen aus Sparguthaben
- AGB-Pfandrecht
- Wertpapierforderungen
etc.

-> Verpfändung von beweglichen Sachen
Beispiele:
- Edelmetalle
- Schmuck
etc.

-> Verpfändung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten

 
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