Grundsätzlich gilt, dass ein bankinternes Ratingverfahren die Risiken in einer …
… kohärenten,
… verlässlichen und
… angemessenen
Weise klassifiziert und misst. Zudem muss das Rating …
… eine aussagekräftige Bewertung der Kreditnehmer und der Geschäfte,
… eine klare Differenzierung zwischen den Risiken und
… eine hinreichend genaue und in sich schlüssige, quantitative Risikoschätzung
ermöglichen.
Werden diese Anforderungen erfüllt, dann stellt das interne Rating bereits eine angemessene Grundlage für den durch Basel II eingeführten IRB-Ansatz dar (Internal Ratings Based Approach).
Generell können die Banken verschiedene Rating-Systeme innerhalb jeder einzelnen Forderungsklasse verwenden. So können sich die Ratings beispielsweise auf bestimmte Branchen oder Marktsegmente beziehen.
Rating, internes
Unter einem internen Rating versteht man die Beurteilung und Bewertung der Zahlungsfähigkeit eines Schuldners mit Hilfe von Ratingscodes, deren Einordnung nach bankindividuellen und -eigenen Kriterien erfolgt. Nach Basel II müssen diese internen Rating-Systeme gewisse Mindestanforderungen erfüllen.
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