Rechtlich geregelt sind Publikums-Sondervermögen im Investmentgesetz (InvG), wonach diese Form der Investmentfonds auch der Standardfall ist. Als Anleger kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen in Frage. Der Anlegerkreis ist also nicht beschränkt, sodass logischerweise der Publikumsfonds als offener Fonds zu betrachten ist.
Publikumsfonds
Publikumsfonds (auch Publikums-Sondervermögen genannt) sind von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltete Investmentfonds, die für die breite Masse zugänglich sind, d.h. von Jedem erworben werden können. Sie haben üblicherweise eine unbegrenzte Anzahl auszugebender Anteile, sodass der Emittent die Menge der Nachfrage anpasst.
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