Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge (pAV) ist neben der gesetzlichen (gAV) und der betrieblichen (bAV) eine der drei Säulen der heutigen Altersvorsorge und dient als Ergänzung der Absicherung des Lebensunterhaltes sowohl der eigenen Person als auch der Familienangehörigen bei Ausscheiden aus dem Erwerbsleben auf Grund von Alter, Krankheit, Unfall etc.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Charakteristisch für die private Altersvorsorge ist die Anlage bzw. das Ansparen von Kapital in Eigenregie. Man ist weder gesetzlich noch anderweitig dazu verpflichtet, privat Etwas für das Lebensalter zurückzulegen. Grundsätzlich stehen die eingezahlten Beiträge sowie die kapitalisierten zinsen ausschließlich dem Sparer zu. Zudem unterscheidet man im Allgemeinen zwischen einer monatlichen Auszahlung der Versicherungssumme oder einer Einmalzahlung an die versicherte Person.

Welche Verträge für die private Altersvorsorge abgeschlossen werden, obliegt einzig und allein dem Versicherungsnehmer. Er kann unter Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse, finanziellen Möglichkeiten und Ziele zwischen zahlreichen Varianten wählen. Dazu gehören beispielsweise die folgenden:

•    Kapitallebensversicherung
•    Private Rentenversicherung
•    Riester-Rente
•    Rürup-Rente
•    Fonds-Sparpläne
•    Immobilienbesitz
etc.

Bei privaten Altersvorsorgeverträgen ist darauf zu achten, dass die Auszahlung der Kapitalleistung nicht vor dem 60. Lebensalter erfolgt. Für die Vertragsgestaltung gelten das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) vom 26. Juni 2001 sowie das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) als Grundlage.

Generell kann aber festgestellt werden, dass allein durch die gesetzliche Altersvorsorge in Form der gesetzlichen Rentenversicherung die zukünftige Einkommenslücke nur geringfügig abgedeckt werden kann. Die zusätzliche Absicherung über den Betrieb bzw. privat ist daher von großer Bedeutung und sollte bereits im frühen Alter wahrgenommen werden.

 
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