Privatbankier
Ein Privatbankier (auch Bankier oder veraltet Geldhändler genannt) ist der Inhaber und geschäftsführende Gesellschafter eines privaten Bankgewerbes. Er bringt sein eigenes Kapital in die Unternehmung ein und haftet uneingeschränkt für das Gewerbe, das üblicherweise in der Rechtsform eines Einzelunternehmens bzw. einer Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft geführt wird.
Innerhalb des Betriebs hat der Bankier in der Regel alleinige Entscheidungsbefugnis. Teilweise schließen sich auch mehrere Partner zu Privatbanken zusammen. Rechtliche Grundlage für die Geschäftsführung ist das Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz, KWG). Demzufolge bedürfen Privatbankiers zum Betreiben eines Bankgewerbes der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Der Begriff „Bankier“ darf nicht verwechselt werden mit dem „Banker“, da letzterer den Bankanagestellten an sich bezeichnet, währenddessen ein Bankier der Inhaber des Gewerbes ist.
Bankiers sind die älteste Form des Bankgewerbes und basieren in der Regel auf einem Familienunternehmen. Sie waren besonders in den größten, wichtigsten Städten vertreten und betrieben das Kredit- und Handelsgeschäft. Auch heute sind noch zahlreiche Privatbankiers am Finanzmarkt tätig, wobei sie ihre Geschäftstätigkeit in der Regel auf bestimmte Geschäftsfelder spezialisiert haben.
Spitzenverband der Privatbankiers ist der Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB), der die Interessen der Privatbanken vertritt. Mitgliedschaftliche Privatbankiers des BdB sind unter Anderem:
• Bankhaus C. L. Seeliger
• Bankhaus Lampe KG
• Fürst Fugger Privatbank KG
• Hanseatic Bank GmbH & Co KG
• VON ESSEN GmbH & Co. KG Bankgesellschaft
etc.