Preislücke

Als eine Preislücke bezeichnet man die Differenz zwischen einem gegebenen Geldmengenbestand (bzw. eben zugeführter Liquidität) und der stockenden Absorbierung dieser Liquidität durch die Wirtschaft, d.h. das laufende allgemeine Preisniveau passt sich nach einer Anhebung der Geldmenge nicht sofort an das Gleichgewichtsniveau (auch als P* bekannt) an.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Herrscht in einer Volkswirtschaft also eine Preislücke vor, so hat die Zentralbank die Geldmenge erhöht, die allerdings weder durch eine Kapazitätsauslastung der vorhandenen Ressourcen noch durch Preissteigerungen im Preisniveau ausgeglichen wird.

Die Preislücke ist daher auch ein Inflationsindikator, der den vom Gütermarkt (Auslastungsgrad) und vom Geldmarkt (Liquiditätsgrad) ausgehenden Inflationsdruck definiert. Statistisch ermittelt man die Preislücke wie folgt:

Preislücke = P – P*

P … tatsächliches Preisniveau
P* … gleichgewichtiges Preisniveau

Die Lücke erfasst das Inflationspotential sowohl einer bereits realisierten Güternachfrage (Nachfrageüberhang) als auch einer potentiellen Nachfrage (Liquiditätsüberhang).

 
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