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Prager Verlautbarung

Als Prager Verlautbarung bezeichnet man umgangssprachlich das Communiqué of the International Monetary and Financial Committee (IMFC; Internationaler Ausschuss für geld und Finanzen) of the Board of Governors of the International Monetary Fund (Internationaler Währungfonds, kurz IWF) vom 24. September 2000. In dieser Sitzung hat der Ausschuss Folgendes beschlossen:

Sollte ein Staat aus diversen Gründen zahlungsunfähig werden, sollen auch die privaten Gläubiger an den Lasten beteiligt werden, sodass zukünftig keine Gläubigergruppen mehr bevorzugt werden. Ziel dieser Regelung ist, dass private Geldgeber nicht mehr Kredite an bereits durch einen Staatsbankrott gezeichnete Länder vergeben mit der Erwartung, dass mögliche Verluste aus uneinbringlichen Forderungen durch Dritte (vor Allem durch den IWF) getragen werden.

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