Portfolioverwaltung

Die Portfolioverwaltung (auch Finanzportfolioverwaltung genannt) ist ein Teilgebiet des Portfoliomanagements und wird üblicherweise durch einen Spezialisten (Portfolioverwalter) durchgeführt, der dafür ein entsprechendes Entgelt erhält (z.B. Provision). Sie befasst sich mit der laufenden Kontrolle der Performance auf Basis einer ständigen Beobachtung des Kapitalmarktes sowie des Ablageverhaltens des Investors.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) gehört die Portfolioverwaltung zu den Finanzdienstleistungen eines Finanzdienstleistungsinstitutes und umfasst „(…) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum“. Für die Ausübung einer solchen Tätigkeit bedarf es der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Der Anleger gibt die Entscheidungsbefugnis in der Regel auf den Verwalter ab. Dieser optimiert das Portfolio durch Käufe und Verkäufe bzw. Umschichtungen. Hierbei hat er allerdings stets die durch die vorher durchgeführte Verhaltensanalyse festgestellte Risiko- und Anlageneigungen des jeweiligen Investors zu beachten. Er muss also stets im Interesse des Anlegers entscheiden.

Die Portfolioverwaltung umfasst verschiedene Anlageklassen von sicheren bis zu hoch riskanten Anlagemöglichkeiten. Daher ist es von großer Bedeutung, dass der Verwalter über entsprechende Erfahrungen und fundierte Kenntnisse verfügt, da er mit dem Vermögen Dritter agiert. Die Verwaltung basiert immer auf einen Vermögensverwaltungsvertrag, der zwischen dem Verwalter und dem Kunden abgeschlossen wird. Sie können sowohl als private als auch innerhalb von Banken oder Finanzdienstleistungsinstituten Beschäftigte auftreten.

 
  • WhatsApp