Pfandpoolverfahren

Das Pfandpoolverfahren (engl.: collateral pooling system, pooling system) ist ein System in Form eines Sicherheitenpools und eine Alternative der rechtlichen Ausgestaltung befristeter Liquiditätstransaktionen beim Einsatz geldpolitischer Instrumente des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Die Geschäftsbanken bringen refinanzierungs- bzw. marktfähige Sicherheiten in einem vom Eurosystem verwalteten Pfandpool auf ein extra dafür geführtes Pool-Konto ein, auf dessen Basis letztlich die Refinanzierungsgeschäfte der Zentralbank abgewickelt werden können.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Während beispielsweise beim Pensionsgeschäft (Repogeschäft) der Zentralbanken die Sicherheiten als Deckung für ein bestimmtes Geschäft bzw. eine spezielle Forderung genutzt werden, dienen die Sicherheiten im Pfandpool gemeinschaftlich für alle Geschäfte im Rahmen des Pfandpoolverfahrens.

Die Besicherung der Refinanzierungsgeschäfte erfolgt also im Zuge einer Verpfändung auf Grundlage eines Pfandpools. Hierfür stellt der Geschäftspartner der Zentralbank einen Pool von Sicherheiten zur Verfügung, der ausreicht, um die entsprechenden von der Zentralbank erhaltenen Kredite zu unterlegen. Die einzelnen Sicherheiten sind dabei nicht an ein bestimmtes Kreditgeschäft gebunden. Der Wert aller im Pool befindlichen Sicherheiten muss an den Bewertungstagen den Gesamtbetrag aller ausstehenden Geschäfte des Geschäftspartners mit der Zentralbank decken. Die Sicherheiten können täglich ausgetauscht werden. Zudem muss nein Nachschuss erfolgen, sofern die Deckung der Refinanzierungsgeschäfte nach Abzug eines Bewertungsabschlages nicht mehr ausreicht (Margenausgleich). Üblicherweise geben die Zentralbanken einen unteren Schwellenwert an. Wenn dieser erreicht ist, muss ein Margenausgleich erfolgen.

Arbeitet die Geschäftsbank mit einer Korrespondenzzentralbank zusammen, so kann sie dieser jederzeit marktfähige Sicherheiten zugunsten der Heimatzentralbank zur Verfügung stellen. Sobald an die Heimatzentralbank die Information über den Eingang der Sicherheiten geliefert wurde, schreibt sie diese dem Pfandkonto der Geschäftsbank gut.

 
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