Pfandbrief
Pfandbriefe sind langfristige, gedeckte Schuldverschreibungen ausgegeben von einer auf das Pfandbriefgeschäft spezialisierten Bank (Pfandbriefbank). Die rechtliche Grundlage bildet das Pfandbriefgesetz (PfandBG). Demnach differenziert man grundsätzlich die folgenden vier Pfandbrieftypen:
1. Hypothekenpfandbrief
= ausgegebene gedeckte Schuldverschreibung auf Grund erworbener Hypotheken
2.Öffentlicher Pfandbrief (auch Kommunalschuldverschreibung oder -obligation genannt)
= ausgegebene gedeckte Schuldverschreibung auf Grund erworbener Forderungen gegen staatliche Stellen
3.Schiffspfandbrief
= ausgegebene gedeckte Schuldverschreibung auf erworbener Schiffshypotheken
4. Flugzeugpfandbrief
= ausgegebene gedeckte Schuldverschreibung auf Grund erworbener Registerpfandrechte nach dem Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen oder ausländischer Flugzeughypotheken
Charakteristisch für Pfandbriefe ist die sogenannte Deckungskongruenz. Das bedeutet, dass die umlaufenden Pfandbriefe jederzeit nach dem Barwert inklusive der Zins- und Tilgungsverpflichtungen durch entsprechende Vermögenswerte gedeckt sein müssen. Hierfür ist durch das PfandBG vorgegeben, dass der Barwert der eingetragenen Deckungswerte den Barwert der zu deckenden Verbindlichkeiten um zwei Prozent übersteigen muss (sichernde Überdeckung). Die Deckungsmasse muss bestehen aus:
• öffentliche Schuldverschreibungen
• öffentliche Schuldbuchforderungen
• öffentliche Schatzwechsel
• öffentliche Schatzanweisungen
• Schuldverschreibungen mit öffentlicher Gewährleistung der Verzinsung und Rückzahlung
• Guthaben bei …
… der Europäischen Zentralbank (EZB)
… den Zentralbanken der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder
… geeigneten Kreditinstituten mit Bonitätsstufe 1
In den Urkunden der Pfandbriefe ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Pfandbriefgläubiger und der Pfandbrief besonders in Bezug auf die Kündbarkeit der Pfandbriefe deutlich zu machen, wobei dem Gläubiger kein Kündigungsrecht eingeräumt werden darf.
Die Bezeichnung „Pfandbrief“ ist gesetzlich geschützt, sodass nur Schuldverschreibungen so genannt werden dürfen, die die Bedingungen für Pfandbriefe erfüllen und von befugten Kreditinstituten oder Stellen ausgegeben werden.