Partizipationsscheine

Unter einem Partizipationsschein versteht man die schweizerische Variante von Vorzugsaktien. Es handelt sich dabei um Anteile am Partizipationskapital, dass bei schweizerischen Aktiengesellschaften (AGs) zusätzlich zum Aktienkapital geschaffen werden kann. Die Anteilscheine weisen neben Vermögensrechten keine zusätzlichen Rechte wie Stimmrecht auf.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei Partizipationsscheinen handelt es sich also genauer betrachtet um stimmrechtslose Aktien, die für den Anteilseigener lediglich Vermögensrechte wie die folgenden beinhalten:

•    Recht auf Beteiligung am Unternehmensgewinn
•    Recht auf Dividendenzahlung
•    Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös (z.B. bei Verkauf des Unternehmens)
•    Recht auf Bezug neuer Aktien

Rechtliche Grundlage bildet gemeinhin das Aktiengesetz (AktG), sofern keine gesetzlichen Abweichungen vorgesehen sind. Grundsätzlich sind Partizipationsscheine dem deutschen Genussschein ähnlich, sollten aber deutlich davon abgegrenzt werden, da es sich um zwei verschiedene Finanzinstrumente handelt.

Mit Hilfe von Partizipationsscheinen können sich schweizerische Unternehmen risikotragendes Kapital beschaffen, ohne externe Einflüsse auf die Unternehmensorganisation zu befürchten, da die Anteilseigner keine Stimmrechte besitzen. Sie haben keine Mitwirkungsrechte.

 
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