Papier, marktfähiges

Unter marktfähigen Papieren versteht man handelbare (fungible) Vermögenswerte, die an entsprechend dafür konzipierten, üblicherweise organisierten Märkten (z.B. Börse) zwischen den Marktteilnehmern zu bestimmten Rahmenbedingungen ausgetauscht werden. Bezogen auf die Börse spricht man auch von sogenannten Effekten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Marktfähige Papiere sind an einem organisierten Markt registriert und zum Handel zugelassen. Sie können zu den entsprechenden Vorgaben und Rahmenbedingungen jederzeit ausgetauscht werden, d.h. sie sind vertretbar. Diese Eigenschaft kommt vor Allem dadurch zu Stande, dass sie alle aus einer Gattung stammen und die gleichen Rechte verbriefen. Grundsätzlich differenziert man bei marktfähigen Wertpapieren die folgenden 3 Grundtypen:

1. Gläubigereffekten
Diese Papiere verbriefen ein bestimmtes Forderungsrecht mit gleichzeitigem Anspruch auf Zinszahlung. Der Anleger leiht einem Emittenten (ausgebendes Unternehmen) sein Kapital, wodurch die Forderung auf Rückzahlung dieses Kapitals sowie die  Zinszahlung darauf entsteht.

2. Teilhabereffekten
Sie verbriefen ein Miteigentumsrecht mit gleichzeitigem Anspruch auf einen anteiligen Gewinn. Der Anleger investiert also sein Kapital in das Unternehmen (z.B. Aktiengesellschaft) und erhält folglich Miteigentum in Bruchteilen.

3. Mischformen
Sie verbriefen sowohl ein Forderungsrecht als auch ein Miteigentumsrecht, d.h. sie verknüpfen zwei Formen von Wertpapieren.

Marktfähig bedeutet allerdings noch nicht, dass die Papiere auch tatsächlich gehandelt werden. Es drückt lediglich aus, dass die Titel so konzipiert sind, dass sie für den Handel an einem organisierten Markt genutzt werden könnten.

 
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