Paket

Als Paket bezeichnet man im Finanzwesen eine größere Anzahl an Finanztiteln in Form von Aktienanteilen, die sich im Besitz einer einzigen Person oder Einrichtung (Privateigentümer, Unternehmen, Stiftungen, staatliche Hand etc.) befindet. Der Handel, der auch als Pakethandel bezeichnet wird, findet üblicherweise außerhalb der Börse statt.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Aktienpakete werden unter Zwischenschaltung eines Finanzinstitutes direkt zwischen Käufer und Verkäufer vermittelt. Die gehandelten Volumina bewegen sich in der Regel in einer höheren Größenordnung, wobei stets die Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) beachtet werden müssen.

Oftmals bezeichnet man auch die gebündelten Risikopositionen, die im Rahmen einer Verbriefungstransaktion vom Originator (Sicherungsnehmer; z.B. Bank) an eine Zweckgesellschaft übertragen werden, als Paket. Weitere übliche Begriffe hierfür sind auch …

… Bündel,
… Sondervermögen,
… Pool oder
… Portfolio.

 
  • WhatsApp