Outsourcing
Outsourcing ist der englische Begriff für Auslagerung und stammt aus dem unternehmerischen Sektor einer Volkswirtschaft. Es meint die vertragliche Verlegung interner Teilbereiche und Aufgaben auf externe Dienstleister (In- oder Ausland), wodurch eine erhebliche Kosten- und Aufwandsersparnis herbei geführt werden kann.
Unterschieden werden die folgenden Arten von Outsourcing:
1. Application Service Providing (kurz: ASP)
= Anwendungsdienstleistung
-> Nutzen von Softwarediensten externer Datacenter ohne Installation auf dem Unternehmensrechner
-> Verarbeitung, Wartung und Datensicherung durch Datacenter
2. Business Process Outsourcing (kurz: BBO)
= Geschäftsprozessauslagerung
-> Auslagerung kompletter Geschäftsprozesse + deren Kontrolle
3. Business Transformation Outsourcing (kurz: BTO)
= Geschäftsumwandlungsauslagerung
-> Vereinigung von Outsourcing und Business Consulting
4. Comprehensive Outsourcing/Complete Outsourcing
= umfassende Auslagerung
-> Auslagerung ganzer Unternehmensbereiche + Belegschaften
5. Managed Services
= gelenkte Dienste
-> bezieht sich auf den Informations- und Kommunikationsbereiche
-> bestimmte Leistungen werden für einen gewissen Zeitraum von einem externen Anbieter bereit gestellt
6. Offshore-Outsourcing
-> Auslagerung von Dienstleistungen in Billiglohnländer
7. Out-Servicing
= Kundendienstauslagerung
-> Auslagerung serviceorientierter Sektoren
8. Outtasking
= Aufgabenauslagerung
-> Auslagerung von Teilaufgaben
9. Transitional Outsourcing
= Übergangsweise Auslagerung
-> bezieht sich auf Situationen eines Technologiewechsels eines Unternehmens
-> Auslagerung betreffender Aufgaben an einen Drittanbieter mit Kenntnissen in der aktuellen und zukünftigen Technologie
10. Next Generation Outsourcing
-> Hauptaugenmerk wird auf das IT-Sourcing gelegt
Als gesetzliche Grundlage vom Outsourcing bei Kreditinstituten gilt das Kreditwesengesetz (KWG). Demnach müssen sämtliche Vorgänge dieser Art an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet werden.