Demnach meinen Organkredite Darlehen an die folgenden Personen oder Unternehmen:
1. Geschäftsleiter des Instituts
2. nicht zu den Geschäftsleitern gehörende Gesellschafter des Instituts (bei Personenhandelsgesellschaft oder GmbH)
3. persönlich haftende Gesellschafter, die nicht Geschäftsleiter sind (bei KGaA)
4. Mitglieder eines gesetzlichen Aufsichtsorganes des Instituts
5. Prokuristen
6. zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigte Handlungsbevollmächtigte
7. Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder der oben genannten Personen
8. stille Gesellschafter des Institutes
9. Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft, wenn ein Geschäftsleiter, ein Prokurist oder ein zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter des Instituts gesetzlicher Vertreter oder Mitglied des Aufsichtsorgans der juristischen Person oder Gesellschafter der
10. Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft, wenn ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person, ein Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, ein Prokurist oder ein zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter dieses Unternehmens dem Aufsichtsorgan des Instituts angehört,
11. Unternehmen, an denen das Institut oder ein Geschäftsleiter mit mehr als 10 % des Kapitals des Unternehmens beteiligt ist oder bei denen das Institut oder ein Geschäftsleiter persönlich haftender Gesellschafter ist
12. Unternehmen mit mehr als 10 % Kapitalbeteiligung am Institut
13. Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft, wenn ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person oder ein Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft an dem Institut mit mehr als 10 % des Kapitals beteiligt ist
14. persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsorgans, Prokuristen und an zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigte Handlungsbevollmächtigte eines von dem Institut abhängigen Unternehmens oder das Institut beherrschenden Unternehmens sowie ihre Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder
Die Gewährung eines solchen Organkredites hängt vor Allem von den folgenden Kriterien ab:
- Beschluss sämtlicher Geschäftsleiter des Institutes liegt vor
- Vergabe nur zu marktmäßigen Bedingungen
- Zustimmung des Aufsichtsorganes
Vom Beschluss und der Zustimmung kann aber abgesehen werden, wenn die folgenden Bestimmungen eingehalten werden:
- für Kredite an Prokuristen und zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigte Handlungsbevollmächtigte sowie an ihre Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder, wenn der Kredit ein Jahresgehalt des Prokuristen oder des Handlungsbevollmächtigten nicht übersteigt
- für Kredite an in Nr.8 bis 13 genannte Personen oder Unternehmen, wenn der Kredit weniger als 1 % des haftenden Eigenkapitals des Instituts oder weniger als 50.000 Euro beträgt
- für Kredite, die um nicht mehr als 10 % des KWG beschlossenen Betrages erhöht werden
Organkredit
Organkredite sind Kredite an natürliche oder juristische Personen, die entweder personell oder gesellschaftsrechtlich mit dem kreditgebenden Unternehmen verbunden sind. Die rechtliche Grundlage bildet dabei das Kreditwesengesetz (KWG).
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