Optionsverkäufer

Nimmt man die Position des Optionsverkäufers ein, dann befindet man sich in der so genannten Short-Position und darf bzw. möchte ein Recht zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) eines Finanzinstrumentes als Basiswert verkaufen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Als Optionsverkäufer hat man dabei grundsätzlich die Pflicht, bei Ausübung der Option durch den Optionskäufer (Long-Position) …

… einen bestimmten Basiswert (z.B. Aktie etc.) bzw. eine bestimmte Menge,
… zu einem vereinbarten Preis,
… innerhalb einer entsprechenden Frist oder zu einem bestimmten Termin
… abzunehmen (Put-Option) bzw. (Call-Option) zu liefern.


Als „Short“ wird diese Position deshalb bezeichnet, weil sich der Verkäufer am kürzeren Ende befindet, da er abwarten muss, ob, wann und wie der Optionskäufer die Option ausübt. Er ist damit an die Handlung des Long-Position-Halters gebunden. Der Optionsverkäufer wird synonym auch als „Stillhalter“ bezeichnet, da er sich der Entscheidung des Optionskäufers zu fügen hat und damit „still hält“.

Durch die Gewährung eines Optionsrechtes für den Käufer von Seiten des Optionsverkäufers erhält dieser eine festgelegte Optionsprämie. Diese wird generell unabhängig davon gewährt, ob der Käufer von seinem Optionsrecht Gebrauch macht oder nicht.

 
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