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Optionsscheine

Optionsscheine werden auch Warrants genannt und stellen Optionen dar, die als Wertpapiere gestaltet sind. Entsprechend ihrer Ausgestaltung und Funktion gehören sie in den Bereich der Derivate (Finanztermingeschäfte), denn Optionsscheine verbriefen das Recht (aber nicht die Pflicht), eine festgelegte Anzahl an Basiswerten zu einem bestimmten Bezugsverhältnis und einem vorher vereinbarten Preis (Basispreis)  entweder zu einem bestimmten Termin oder innerhalb einer festgeschriebenen Optionsfrist zu kaufen (Call-Optionsscheine) oder zu verkaufen (Put-Optionsscheine).

Neben Börsenhandel sind für Optionsscheine auch der Handel am Sekundärmarkt sowie Direkterwerb beim Emittenten möglich.

Allgemein differenziert man die folgenden drei Optionsscheinarten:

A) Traditionelle Optionsscheine
Diese Optionsscheinvariante ist in Verbindung mit einer Optionsanleihe, wobei sie getrennt voneinander betrachtet und gehandelt werden können. Das im Optionsschein verbriefte Bezugsrecht bezieht sich in der Regel auf Aktien oder andere vertretbare (handelbare) Vermögenstitel der jeweils ausgebenden Gesellschaft. Demnach kommen diese Warrants ausschließlich als Call-Optionsscheine vor, da sie das Recht auf den Erwerb von Basiswerten verbriefen.

B) Nackte Optionsscheine (Naked Warrants)
Diese Optionsscheine sind eigenständige Wertpapiere und kommen sowohl als Call- als auch als Put-Warrants vor. Bei Ausübung der rechte aus dem Optionsschein erfolgt in der Regel keine Lieferung der basiswerte sondern ein Barausgleich (Cash Settlement).

Beispiele:
•    Zinsoptionsscheine
•    Währungsoptionsscheine
•    Indexoptionsscheine
•    Rohstoffoptionsscheine
u.s.w.

C) Gedeckte Optionsscheine (Covered Warrants)
Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form der Naked Warrants. Sie sind ausschließlich als Call-Optionsscheine erhältlich und gelten als gedeckt, weil der Optionsscheinverkäufer (Stillhalter) die Basiswerte in seinem Depot hat. Die Lieferung der Basiswerte ist also bei Ausübung der Warrants garantiert.

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