Option, Asiatische

Mit der Asiatischen Option wird eine besondere exotischer Optionen bezeichnet, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums einen Durchschnittswert vom Kurs des Basiswertes bildet. Diese besondere Form der Option bringt dem Käufer beim Verkauf am Ausübungstag einen Durchschnittswert über abgelaufene Aktienkurse des Basiswerts ein.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Dabei wird der ermittelte Durchschnittswert als Basis genommen, um bei der Average-Rate-Option den Basiswert und bei der Average-Strike-Option den Ausübungspreis zu berechnen.

Die Durchschnittsberechnung des Basiswertkurses kann bei der Average-Rate-Option bewirken, dass für den Käufer der Optionswert am Tag des Verfalls wesentlich geringer ist als die Differenz zwischen Ausübungspreis und dem aktuellen Kurs am Verfallstag allein – im Gegensatz zum Verkäufer, der einen höheren Optionswert erzielt.

Dagegen kann der als Durchschnittswert berechnete Ausübungspreis einer Call-Option (Kaufoption) bei der Average-Strike-Option wesentlich höher ausfallen als der Ursprungspreis. Bei einer Put-Option ist ein entsprechend niedrigerer Ausübungspreis als der einst festgelegte Preis möglich.

Die Asiatische Option wird daher nicht bestimmt durch den aktuellen Kurs des Basiswerts, sondern durch den erwähnten Durchschnittswert vergangener Aktienkurse. Sie sind besonders dann gefragt, wenn es gilt, kontinuierliche Risiken von Wechselkursen auszugleichen – so beispielsweise wenn ein bestimmtes Produkt zu einem bestimmten Zeitpunkt verkauft werden soll, die mit dem Wechselkursrisiko verbundenen Produktions- und Herstellungskosten aber bis zum Verkauf weiter anfallen.

Die Bezeichnung „Asiatische Option“ hat nichts zu tun mit dem Ausübungsort in Asien. Es wird vermutet, dass der Ausdruck deshalb entstand, weil diese Art der Optionsscheine erstmals in Tokio gehandelt wurde. Sie können als amerikanischer und auch als europäischer Typ ausgeübt werden.

 
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