Offtake Agreement

Mit Offtake Agreement (engl. offtake = Abnahme; engl. agreement = Übereinkunft) bezeichnen Experten einen Abnahmevertrag der besonderen Art. So ist beispielsweise bei einem Take-or-pay-Vertrag der Abnehmer zur Zahlung verpflichtet, auch wenn er die vertraglich vereinbarte Lieferung nicht erhält oder noch nicht erhalten hat.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Derartige Kontrakte werden häufig zwischen Rohstoffunternehmen geschlossen. Sie sind fester Bestandteil eines Finanzierungsplans und gewährleisten einen sicheren Zufluss an Kapital für Projektfinanzierungen des Unternehmens oder andere betriebliche Tätigkeiten.

Beim Offtake Agreement sichert sich der Verkäufer als Vertragspartner ab und verlässt sich nicht auf einen unsicheren Markt ein. Solche Übereinkünfte werden vor Allem langfristig geschlossen und umfassen beim Verkäufer als Produktionsunternehmer nicht selten die komplette Produktion oder auch nur einen Teil davon. Für den Verkäufer ergibt sich daraus der Vorteil, dass seinem Betrieb während der gesamten Laufzeit des Vertrags ein planbarer Betrag an Kapital zufließt.

Häufig werden solche Abnahmeverträge mit Projektgesellschaften abgeschlossen, die darin ein probates Mittel finden, ihre finanziellen Verpflichtungen wie Kredite etc. abzusichern.

In den Vereinbarungen werden unter Anderem Menge der zu liefernden Ware oder deren Qualität festgelegt. Dagegen hat der Offtaker, der Abnehmer, das Vertragsrisiko zu tragen. Er muss auch dann zahlen, wenn keine Lieferung an Waren erfolgt. Für Offtake Agreements gelten wegen des hohen Risikopotenzials besondere Rechnungslegungsvorschriften.

 
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