Offener Fonds

Offene Fonds werden auch als Open-End-Funds bezeichnet und meinen Investmentfonds, die laufend Anteilscheine ausgeben. Somit ist auch die Zahl der Teilhaber unbegrenzt und unbestimmt (Open-end-Prinzip).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Fondsgesellschaft gibt also je nach Bedarf neue Anteile aus und nimmt ausgegeben Anteile zurück. Folglich kann auch das Volumen des Sondervermögens beliebig variieren. Die Gesellschaft ist hierbei zur Rücknahme verpflichtet (Rücknahmegarantie für Anleger).

Trotz dessen, dass es keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Ausgabe gibt, hat die kapitalanlagegesellschaft die Möglichkeit, die Ausgabe von Fondsanteilen zeitweise zu beschränken, auszusetzen oder endgültig einzustellen.

 
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