OECD-Risiken

Im Basel I-Abkommen war vereinbart, dass Banken hinsichtlich des eigenen Risikomanagements geringere Anforderungen an Schuldnern aus Staaten stellen, die Mitglied in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD; engl.: Organisation for Economic Co-operation and Development) sind. Doch diese Bevorzugung wurde in der Folgevereinbarung von Basel II gestrichen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Zum Hintergrund:
Die im Jahre 1961 gegründete Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist eine Einrichtung mit den 30 führenden Industrienationen, die sich grundsätzlich in ihrer Satzung zum Ziel erklärt haben, die Wirtschaft zu fördern. Dabei ist die OECD nicht in Besitz einer so genannten supranationalen Befugnis zur Rechtssetzung, sondern sie spricht Empfehlungen zur Wirtschaft auf Grund von erarbeiteten Untersuchungen aus oder gibt themenrelevante Informationen ab. Geleitet wird die OECD von einem Rat, der sich aus Mitgliedern aller Mitgliedsnationen zusammensetzt. Das Sekretariat der OECD wird vom Generalsekretär geführt.

Basel II:
Damit wird allgemein ein bestimmtes Regelwerk zu Rücklagen, die Banken zur Sicherheit und bei der Gewährung von Darlehen bilden müssen, bezeichnet. Dabei richtet sich die einzelne Rücklage nach der Bonität des Darlehensnehmers. Je höher die Bonität, je pünktlicher die Rückzahlung des Darlehens, desto geringer muss eine Rücklage ausfallen. Das Basel-Abkommen ist grundsätzlich ein von dem Baseler Ausschuss für Bankaufsicht erarbeitetes Richtlinienpapier zum Risikomanagement der Kreditinstitute.

 
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