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Notenbankfähigkeit

Mit Notenbankfähigkeit meint man die Eignung von gestellten Sicherheiten von Geschäftsbanken bei geldpolitischen Operationen des Europäischen Systems. Die Geschäftsbanken des Eurosystems sind also nach ESZB-Satzung (ESZB = Europäisches System der Zentralbanken) verpflichtet, bei allen Kreditgeschäften, d. h. liquiditätszuführenden geldpolitischen Geschäften und Innertageskrediten, entsprechende ausreichende Sicherheiten zu stellen.

Den Rahmen dafür bildet das „Einheitliche Sicherheitenverzeichnis“ des Eurosystems, das am 01. Januar 2007 in Kraft trat. Hier differenziert man marktfähige und nicht marktfähige Sicherheiten. Einen großen Unterschied zwischen diesen beiden Kategorien gibt es allerdings nicht, außer, dass bei endgültigen Käufen bzw. Verkäufen keine nicht marktfähigen Sicherheiten verwendet werden.

Marktfähige Sicherheiten
Als notenbankfähig gelten grundsätzlich alle „von der EZB emittierte Schuldverschreibungen und alle von den nationalen Zentralbanken des Eurosystems vor der Einführung des Euro in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat begebenen Schuldverschreibungen.“. Für alle sonstigen marktfähigen Sicherheiten gelten bestimmte Zulassungsvoraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um als notenbankfähig zu gelten.

Beispiele:
- Schuldtitel lautet auf festen Kapitalbetra
-keine Rückzahlungsbeschränkungen vorhanden
- Verzinsung muss fest, variabel oder abgezinst sein und sich auf Referenzzinssatz beziehen
- jederzeit übertragbar sein
- Zulassung an einem geregelten Markt muss vorhanden sein
- Schuldtitel müssen im EWR hinterlegt/eingetragen (emittiert) sein
- Emittenten = Zentralbanken, Öffentliche Hand, Privater Sektor, Internationale und supranationale Organisationen
- Währung = Euro
etc.

Nicht marktfähige Sicherheiten
Hier unterscheidet man zusätzlich zwischen den folgenden beiden Sicherheitsvarianten:

1. Kreditforderungen
Zulassungsvoraussetzungen:
- Emittenten = Öffentliche Hand, Nicht finanzielle Unternehmen, Internationale und supranationale Organisationen
- Sitz des Emittenten im Euro-Währungsgebiet
- Währung = Euro
etc.

2. mit hypothekarischen Darlehen an Privatkunden besicherte Schuldtitel (sog. retail
mortgage-backed debt instruments, RMBDs)

Zulassungsvoraussetzungen:
- Emittenten = Kreditinstitute
- Währung = Euro
etc.

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