Non-performing Loan

Non-performing Loan, kurz NPL, ist ein Synonym für einen notleidenden Kredit (auch Not leidend geschrieben). Daher meint es einen Bonitätsverlust bei einem Kreditnehmer, der seinen kreditvertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Der Schuldner ist folglich nicht mehr in der Lage, frist- und vertragsgemäß zurückzuzahlen und die Zins- und Tilgungsleistungen aufzubringen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei einem Non-performing Loan kommt es somit generell zu einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers. Dadurch tauchen anhaltende Zahlungsprobleme auf und die Zahlungsunfähigkeit droht. Fällige Zins- und Tilgungsleistungen bleiben aus und ein Zahlungsrückstand ist entstanden. Dieses Risiko versucht eine Bank bereits vor der Darlehensvergabe zu vermeiden bzw. auszuschließen, indem sie die folgenden Daten und Faktoren genau prüft:

- persönliche und materielle Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers
- Kreditwürdigkeit während der Laufzeit
- Überwachung der Einhaltung der vertraglichen Bedingungen
- Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten
- extern angegebene Engagements bei fremden Banken
etc.

Im Falle des Eintritts eines NPL sehen die Schritte üblicherweise wie folgt aus:

Mahnungen bei Zahlungsverzug
1. und 2. Mahnung mit Information an Kunden über …
… Rückstand
… Zahlungsaufforderung
… Rechtsfolgen bei Nichtzahlung
… Gesprächsangebot

3. Mahnung mit …
… letzter Fristsetzung
… Androhung Darlehenskündigung
… Androhung Sicherheitenverwertung

Um einen NPL schließlich verstärkt abzusichern bzw. ein Ausfallrisiko abzuschmettern, hat ein Kreditinstitut in der Regel die folgenden Optionen:

- Verstärkung der Sicherheiten verlangen,
- Kredit „fällig stellen“ (kündigen),
- AGB-Pfandrecht (Allgemeine Geschäftsbedingungen) geltend machen,
- geltenden Sicherheiten verwerten
etc.

 
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