Nominee

Der Begriff „Nominee“ stammt aus der englischen Sprache und kann mit „Strohmann“ übersetzt werden. Im Börsenwesen ist ein Nominee ein Unternehmen, das im Besitz von Wertpapieren ist, diese aber auf Rechnung und im Auftrag eines Dritten verwahrt und verwaltet. Das Eigentum an diesen Papieren ist somit einer dritten Person zugeschrieben.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Demnach kann man sagen, dass Nominees nur als Treuhänder auftreten. Sie werden deshalb auch als solche im Aktienregister einer Kapitalgesellschaft geführt.

Da Nominees teilweise illegale Insidergeschäfte betreiben, stehen sie unter besonderer Beobachtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Um auch innerhalb der Gesellschaft, an denen sich Nominees beteiligen, keine Risiken einzugehen und beispielsweise Übernahmen zu verhindern, haben Nominees oft auch eingeschränkte Stimmrecht und müssen sich auf Antrag ins Aktienregister eintragen lassen.

 
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