Nominalverzinsung

Als Nominalverzinsung definiert man jenen Ertrag, den ein Kapitalgeber (Gläubiger) auf den Nennbetrag (Nominalwert) eines für eine bestimmte Laufzeit überlassenen Geldbetrages vom Kapitalnehmer (Schuldner) bekommt. Umgekehrt ist es das Entgelt, dass der Schuldner dem Gläubiger für diesen Betrag über die Periode zu zahlen hat.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Nominalverzinsungen findet man hauptsächlich im Kredit- und Wertpapierwesen, wo es in der Regel als prozentualer Wert (Nominalzinssatz) angegeben und zur Fälligkeit an den Gläubiger gezahlt wird (Zinsbetrag). Basis hierfür ist aber stets eine vertragliche Vereinbarung (z.B. Kreditvertrag, Anleihebedingungen mit Kauf- oder Verkaufsauftrag etc.) zwischen beiden Parteien, wo die Zahlungsmodalitäten geregelt werden.

Im Kreditwesen wird dem Kreditnehmer (Schuldner) vom Kreditgeber (Gläubiger) ein Betrag für die Finanzierung eines Vorhabens über eine festgesetzte Laufzeit überlassen. Dafür zahlt der Schuldner dem Gläubiger auf Grundlage des Nominalzinssatzes einen entsprechenden Zinsbetrag. Der ebenfalls angegebene Effektivzinssatz schließt dabei alle zusätzlichen Kosten wie Bearbeitungsgebühren etc. mit ein. Da üblicherweise die Nominalverzinsung immer wieder neu auf den Restkreditbetrag berechnet wird, spricht man häufig auch vom anfänglichen Effektivzinssatz, da sich die Kosten über die Laufzeit hinweg ändern.

Im Wertpapierwesen bezieht sich die Nominalverzinsung auf den Nennbetrag von Anleihen. Dabei kann es – genau wie im Kreditbereich – vorkommen, dass der Zinssatz variabel ist und sich ändern kann. Bei Wertpapieren aber gilt üblicherweise, dass der anfängliche Nominalzinssatz in Anlehnung auf das herrschende Marktzinsniveau zum Emissionszeitpunkt der Anleihen für die Laufzeitdauer festgelegt wird.

 
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