Nennwert

Als Nennwert (auch Nennbetrag oder Nominalwert genannt) bezeichnet man den tatsächlichen gesetzlichen Wert eines Zahlungsmittels (z.B. Münze) bzw. Finanzinstruments (z.B. Aktie). Er ist üblicherweise auf dem Zahlungsmittel selbst bzw. auf der Urkunde des Vermögenstitels aufgedruckt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Zahlungsmittel
Die Nominalwerte von Zahlungsmitteln werden durch die ausgebenden Einrichtungen, welche üblicherweise die Nationalbanken sind, festgelegt. Bei besonderen Stücken wie Sammlermünzen ist zu beobachten, dass der Sammlerwert den gesetzlichen Wert oft bei Weitem übersteigt.

Finanzinstrumente
Vor Allem im Wertpapierbereich sind entsprechende Nominalwerte zu finden. Diese weichen in der Regel von den Kurswerten der Papiere ab. So kann es beispielsweise vorkommen, dass der Nennwert einer Schuldverschreibung zwar 10.000 Euro beträgt, der Erwerber aber 10.100 Euro zahlen muss, da der Kurs bei 101 Prozent steht. Hier verkörpert der Nennbetrag die Höhe der Forderung gegenüber dem Emittenten. Bei Aktien wird damit der betragsmäßige Anteil am Grundkapital der ausgebenden Gesellschaft dargestellt. Sie werden deshalb als Nennbetragsaktien bezeichnet. Nach deutschem Aktiengesetz (AktG) muss der Anteil – und somit auch der Nennwert - mindestens 1,00 Euro oder ein Vielfaches betragen. Bei Stückaktien muss hingegen der rechnerische Wert einer Aktie mindestens 1,00 Euro oder ein Vielfaches betragen.

 
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