Nennbetrag (Nennwert)

Nennbetrag ist ein Synonym für Nennwert oder auch Nominalwert und meint den gesetzlichen realen Wert eines Zahlungsmittels (z.B. Münze) und von Finanzinstrumenten (Wertpapiere).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Zahlungsmittel
In der Regel ist der Nennbetrag auf dem Zahlungsmittel aufgedruckt und bestimmt wird dieser durch die ausgebenden Institute, die üblicherweise die jeweiligen zuständigen Nationalbanken sind. Bei manchen besonderen Stücken wie speziellen Sammlermünzen ist es allerdings möglich, dass der Sammlerwert den eigentlichen Nennwert übersteigt.

Finanzinstrumente
Damit meint man vorrangig Wertpapiere wie Anleihen oder auch Aktien. Hier weicht der Nominalwert oft vom Kurswert ab, so dass folgende Positionen möglich sind:

-> Kauf-/ Verkaufskurs über Nominalwert
-> Kauf-/ Verkaufskurs unter Nominalwert

Auf jeden Fall verkörpert der Nennbetrag in diesem Zusammenhang die Forderung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner. Bei Aktien gibt es außerdem den betragsmäßigen Anteil am Grundkapital der ausgebenden Gesellschaft (Emittent) an (Nennbetragsaktien). Im deutschen Aktiengesetz (AktG9 ist hierzu geregelt, dass der Mindestnennbetrag auf 1,00 € oder ein Vielfaches lauten soll.

 
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