Nebenfonds

Der Begriff „Nebenfonds“ (oder Extrafonds; Extra-Fonds) bezeichnet Sonderfonds, die außerhalb des geplanten bzw. bewilligten Budgets ausgegeben und verwaltet wurden. Vor Allem in Krisensituationen oder zu besonderen Vorkommnissen wurden sie gern verwendet.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Heutzutage sind solche Investmentfonds verfassungsrechtlich verboten. Früher aber waren sie weit verbreitet und wurden vor Allem von staatlichen Behörden emittiert (ausgegeben). Allerdings tart dadurch ein Durcheinander, eine Unvollständigkeit und Unübersichtlichkeit im Gesamthaushalt auf und störte stark die Kontrolle der Volksvertretung.

Auch in den heutigen Fondsbezeichnungen mancher Unternehmen findet man den Begriff „Extra“ oder „Extra-Fonds“. Allerdings bezieht man sich üblicherweise ehr auf zusätzliche Renditechancen oder sonstige besondere Ausgestaltungen.

 
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